PO Bedingungen und Konditionen


Park Place TechnologiesLLC ("Käufer") - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellung

1. ANNAHME; BESTELLUNG STELLT GESAMTE VEREINBARUNG dar - Diese Bestellung ist das Angebot des Käufers, die auf der Vorderseite der Bestellung beschriebenen Waren und/oder Dienstleistungen vom Verkäufer zu erwerben. Die Erteilung dieses Auftrags durch den Käufer an den Verkäufer ist ausdrücklich davon abhängig, dass der Verkäufer alle in diesem Auftrag enthaltenen oder diesem Auftrag beigefügten Bedingungen und Konditionen akzeptiert. Jeglichen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die in einer Mitteilung des Verkäufers oder in einer anderen Vereinbarung im Zusammenhang mit den vom Käufer erworbenen Waren oder Dienstleistungen (einschließlich Shrink-Wrap-, Click-Wrap- oder ähnlichen Lizenzvereinbarungen oder Nutzungsbedingungen, die bei der Verwendung oder Installation solcher Waren oder Dienstleistungen erscheinen) enthalten sind, wird hiermit ausdrücklich widersprochen, und sie sind nicht wirksam oder verbindlich, es sei denn, der bevollmächtigte Vertreter des Käufers stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu, und solche zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in Drucksachen des Verkäufers werden trotz der Annahme von Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Käufer erkennt sie ausdrücklich an und stimmt ihrer Einbeziehung zu. Ein Widerspruch des Verkäufers gegen diese Bedingungen ist unwirksam, wenn er dem Käufer nicht innerhalb von zehn Tagen nach dem Datum dieses Auftrages schriftlich mitgeteilt wird. Der Verkäufer nimmt diesen Auftrag an und schließt durch die Lieferung von Waren oder die Ausführung von Arbeiten/Dienstleistungen gemäß diesem Auftrag einen Vertrag mit dem Käufer ab.

2. ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG - Wird diese Bestellung per E-Mail oder auf anderem elektronischem Wege übermittelt, so hat diese Übermittlung die rechtliche Bedeutung eines ordnungsgemäß ausgefertigten und dem Verkäufer zugestellten Originals.

3. ÄNDERUNGEN - Der Käufer hat das Recht, jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer Änderungen an dieser Bestellung vorzunehmen, und der Verkäufer verpflichtet sich, diese Änderungen einzuhalten. Führen solche Änderungen zu einer wesentlichen Erhöhung oder Verringerung der Kosten des Verkäufers oder der Zeit für die Ausführung dieses Auftrags, hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und eine Anpassung auszuhandeln.

4. KÜNDIGUNG AUS OPPORTUNITÄTSGRÜNDEN -

a) Der Käufer kann die Bestellung jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten ganz oder teilweise kündigen, um dem Käufer entgegenzukommen. Der Käufer ist nicht verpflichtet, weitere Zahlungen an den Lieferanten zu leisten. In keinem Fall dürfen die bisherigen Zahlungen, die im Rahmen der Bestellung geleistet wurden, den auf der Vorderseite der Bestellung angegebenen Gesamtwert der Bestellung übersteigen.

b) Jegliche Vorauszahlung von Gebühren für Dienstleistungen wird auf der Grundlage des effektiven Kündigungsdatums für die bezahlten, aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen zurückerstattet. Der Lieferant muss dem Käufer alle Rückerstattungen, die sich aus einer solchen Kündigung ergeben, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Kündigungsmitteilung des Käufers durch den Lieferanten vorlegen. Der Käufer hat nach angemessener Vorankündigung das Recht, die Aufzeichnungen, Einrichtungen, Arbeiten und Materialien des Lieferanten in Bezug auf die Ausführung der Bestellung zu inspizieren, um den Abgleich des Lieferanten zu bewerten.

5. BEENDIGUNG BEI VERZUG -

a) Der Käufer kann diese gesamte Bestellung oder einen Teil der Bestellung unter den folgenden Umständen durch schriftliche Mitteilung wegen Nichterfüllung kündigen:

  • (i) der Lieferant es versäumt, die in der Bestellung und diesen Bestellbedingungen geforderten Artikel zu liefern oder die Dienstleistungen zu erbringen, und zwar innerhalb der in der Bestellung angegebenen Zeit oder einer vom Käufer schriftlich gewährten Verlängerung; oder
  • (ii) der Lieferant eine der anderen Bestimmungen der Bestellung und dieser Bestellbedingungen nicht erfüllt oder keine Fortschritte macht, so dass die Erfüllung der Bestellung gemäß ihren Bedingungen gefährdet ist, und der Lieferant diese Nichterfüllung nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt einer Mitteilung des Käufers, in der die Nichterfüllung angegeben ist, zur angemessenen Zufriedenheit des Käufers behebt oder dem Käufer einen Plan zur Behebung dieser Nichterfüllung vorlegt; oder
  • (iii) der Lieferant zahlungsunfähig wird oder eine Generalabtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt oder einen Konkurs- oder Reorganisationsantrag gegen ihn stellt bzw. stellen lässt oder ein anderes Rechtsmittel nach einem anderen Gesetz über die Befreiung von Schuldnern ergreift, der Käufer davon ausgeht, dass der Lieferant zahlungsunfähig ist, oder wenn ein Treuhänder oder Konkursverwalter für das Eigentum oder den Betrieb des Lieferanten bestellt wird.

b) Der Lieferant setzt die Erfüllung der Bestellung fort, soweit sie nicht gekündigt wurde. Der Lieferant haftet nicht für zusätzliche Kosten, wenn er den Käufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach Vorliegen der Ursache schriftlich darüber informiert, dass die Nichterfüllung der Bestellung durch den Lieferanten auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit des Lieferanten liegen. Zu diesen Ursachen gehören unter anderem höhere Gewalt, Handlungen einer Regierung in ihrer hoheitlichen Funktion, Brände, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Streiks, Frachtembargos und ungewöhnlich schweres Wetter; oder

c) Die Zahlung für fertiggestellte Gegenstände, die an den Käufer geliefert und von diesem angenommen wurden, sowie für den Schutz und die Erhaltung des Eigentums erfolgt in der zwischen dem Lieferanten und dem Käufer vereinbarten Höhe. Der Käufer ist berechtigt, von Beträgen, die dem Lieferanten ansonsten für solche fertiggestellten Gegenstände oder Vertragsmaterialien zustehen, solche Beträge einzubehalten, die der Käufer als notwendig erachtet, um den Käufer vor Verlusten aufgrund von ausstehenden Pfandrechten oder Ansprüchen zu schützen; und/oder

d) Wenn nach einer Kündigung gemäß diesem Abschnitt festgestellt wird, dass der Lieferant nicht in Verzug war oder dass der Verzug entschuldbar war, sind die Rechte und Pflichten der Parteien dieselben, als ob die Kündigung gemäß dem Abschnitt "Kündigung aus wichtigem Grund" ausgesprochen worden wäre.

6. STEUERN - Der Käufer ist von der Zahlung von staatlichen und allgemein Verbrauchssteuern befreit. Eine entsprechende Bescheinigung wird auf Anfrage ausgestellt. Der Verkäufer ist für die Einhaltung aller Steuerbefreiungsvorschriften verantwortlich. Der Verkäufer ist für die Zahlung aller Steuerverpflichtungen verantwortlich, die sich aus der Nichteinhaltung der Befreiungsvorschriften durch den Verkäufer ergeben. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Gebühren ausschließlich aller Einfuhrzölle, Zölle, allgemein, staatlicher, kommunaler oder sonstiger staatlicher Verbrauchs-, Verkaufs-, Nutzungs-, Berufs- oder ähnlicher Steuern, die in der Verantwortung des Kunden liegen.

7. PREIS - Wenn der Preis der Waren oder Dienstleistungen in dieser Bestellung nicht angegeben ist, wird vereinbart, dass die Waren oder Dienstleistungen zu dem vom Verkäufer zuletzt angebotenen oder von einem anderen Kunden des Verkäufers gezahlten Preis oder dem vorherrschenden Marktpreis in Rechnung gestellt werden, je nachdem, welcher niedriger ist.

8. SUBSTITUATIONEN - Alle Substitutionen, Teillieferungen und Nachbestellungen bedürfen der Benachrichtigung und der schriftlichen Zustimmung des Käufers.

9. VERSANDANWEISUNGEN - Alle Waren werden, sofern nicht anders vereinbart, FOB Versandort versandt. In der/den Bestellung(en) des Käufers wird der bevorzugte Spediteur des Käufers angegeben. Die Nichteinhaltung dieser Versandanweisungen durch den Verkäufer führt zu Nachberechnungen der Frachtkosten für den Verkäufer. Der Käufer behält sich das Recht vor, Nachnahmesendungen abzulehnen. Der Verkäufer versichert die Ware während des Versands nicht für Rechnung des Käufers, es sei denn, der Käufer wünscht dies schriftlich, oder die Versandart ist Paketpost. Jedes Paket oder jede andere Versandeinheit, jeder Frachtbrief, jedes Versandprotokoll und jede Rechnung muss mit der Bestellnummer des Käufers versehen sein. Die Zeit ist im Rahmen dieser Bestellung von entscheidender Bedeutung.

10. VERZÖGERUNG/HÖHERE GEWALT - Wenn die gesamte oder ein wesentlicher Teil der Erfüllung dieses Auftrags durch den Verkäufer für einen Zeitraum von mehr als zehn Tagen verzögert wird, kann der Käufer diesen Auftrag ohne Haftung gegenüber dem Verkäufer kündigen.

11. PACKLISTE - Jeder Lieferung muss eine Packliste beigefügt werden, auf der die Teilenummern des Kunden und die Bestellnummern deutlich angegeben sind. Jeder Artikel muss mit der entsprechenden Teilenummer, die mit der Bestellnummer übereinstimmt, beschriftet und gekennzeichnet sein.

12. ZURÜCKWEISUNG - Alle hierunter gekauften Waren unterliegen der Inspektion und Genehmigung des Käufers. Waren, die vom Käufer aus irgendeinem Grund zurückgewiesen werden, werden auf Kosten des Verkäufers aufbewahrt, transportiert und/oder gelagert. Der Verkäufer hat dem Käufer diese Kosten unverzüglich zu erstatten. Material oder Ausrüstung, die als defekt an den Verkäufer zurückgeschickt werden, werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Käufers ersetzt.

13. ABTRETUNG - Weder dieser Auftrag noch ein darin enthaltenes Interesse oder ein Anspruch, der sich daraus ergibt, darf vom Verkäufer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers übertragen oder abgetreten werden. Der Käufer kann die Vorteile dieser Vereinbarung, ganz oder teilweise, einschließlich und ohne Einschränkung der Gewährleistung des Verkäufers, ohne die Zustimmung des Verkäufers übertragen oder abtreten.

14. GARANTIE - Der Verkäufer garantiert, dass:

a) Alle gemäß dieser Bestellung gelieferten Waren oder Dienstleistungen werden dem Käufer frei von Pfandrechten, Belastungen oder sonstigen Beschränkungen (einschließlich Beschränkungen des Weiterverkaufs oder Vertriebs dieser Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer) zur Verfügung gestellt, sind frei von Material- und Verarbeitungsfehlern, und den Anforderungen dieser Bestellung, einschließlich der Zeichnungen und Spezifikationen, falls vorhanden, entsprechen und für den in dieser Bestellung oder in diesen Zeichnungen und Spezifikationen angegebenen Zweck angemessen geeignet sind, und der Verkäufer gewährleistet ferner, dass diese Waren oder Dienstleistungen handelsüblich und für den Zweck, für den sie verkauft werden, geeignet sein werden.

b) Der Verkäufer ist alleiniger Eigentümer oder hat anderweitig das Recht, alle gemäß dieser Bestellung gelieferten Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen und zu übertragen.

c) Der Verkäufer hat alle Zustimmungen, Verzichtserklärungen, Genehmigungen, Ermächtigungen eingeholt und alle Mitteilungen gemacht, die im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Übertragung der gemäß dieser Bestellung an den Käufer gelieferten Waren und Dienstleistungen gemacht oder eingeholt werden müssen.

d) Die Ausführung und Lieferung dieser Bestellung durch den Verkäufer und die Erfüllung der hierin enthaltenen Verpflichtungen durch den Verkäufer sowie die Durchführung der hierin vorgesehenen Transaktionen führen nicht zu einer Verletzung von Verträgen, stellen keine Nichterfüllung dar und berechtigen nicht zu Kündigungsrechten oder zum Verlust von Vorteilen aus Verträgen, an denen der Verkäufer beteiligt ist oder durch die Vermögenswerte oder Eigentum des Verkäufers gebunden oder betroffen sind.
Ohne Einschränkung der Rechte, die dem Käufer aufgrund einer Garantieverletzung gesetzlich zustehen, können Waren, die nicht der Garantie entsprechen, jederzeit innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Lieferung auf Kosten des Verkäufers zurückgesandt werden. Der Käufer kann vom Verkäufer nach eigenem Ermessen verlangen, dass er solche Waren ohne Preiserhöhung ersetzt (der Verkäufer muss alle Umpack-, Transport- und Bearbeitungskosten in beide Richtungen tragen) oder den Kaufpreis und alle damit verbundenen Kosten erstattet.

15. ANWENDBARES RECHT - Der Vertrag, der sich aus dieser Bestellung ergibt, kommt den Vertragsparteien, ihren jeweiligen Übernehmern, Vertretern, Nachfolgern, Erben, Abtretungsempfängern und verbundenen Unternehmen zugute und ist für diese verbindlich und unterliegt den Gesetzen des Staates Ohio. Jede Vertragspartei erklärt sich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Bestellung ergeben, vor dem Cuyahoga County Court of Common Pleas, Cuyahoga County, Ohio oder dem United States District Court for the Northern District of Ohio entschieden werden, und jede Partei stimmt dieser Gerichtsbarkeit zu und erklärt sich damit einverstanden, auf alle ihr zustehenden Rechte zu verzichten.

16. RECHNUNGEN - Alle Rechnungen sind an die Geschäftsstelle des Käufers zu senden, und zwar an Park Place TechnologiesLLC, Accounts Payable Dept., 5910 Landerbrook Drive, Cleveland, OH 44124-6500 oder accountspayable@parkplacetech.com zu richten und müssen die Bestellnummer des Käufers deutlich auf der Rechnung angeben. Rechnungen sind für jede Bestellung bzw. für jede Lieferung auszustellen, wenn für eine Bestellung mehr als eine Lieferung erfolgt. Der Verkäufer darf keine Rechnung an einen Mitarbeiter des Käufers aushändigen. Die Skontofrist beginnt mit dem Eingang der Rechnung und nicht mit dem Datum der Rechnung. Bei Fehlern auf einer Rechnung beginnt die Skontofrist mit dem Eingang der berichtigten Rechnungen. Der Käufer muss die Rechnung innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Empfangsdatum der Ware erhalten. Wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen in Rechnung stellt oder den Käufer nicht über die Nichtbezahlung einer Rechnung informiert, erlischt jegliche Haftung des Käufers.

17. FREISTELLUNG - Der Verkäufer wird den Käufer, seine verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Nachfolger, Abtretungsempfänger, Vertreter, Repräsentanten, Kunden, Direktoren, Manager, leitende Angestellte und Mitarbeiter (die "freizustellenden Parteien des Käufers") verteidigen, freistellen und schadlos halten gegen und für alle Ansprüche, Klagen, Prozesse, Verfahren, Verluste, Schäden, Haftungen, Auszeichnungen, Strafen, Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten), die einer freizustellenden Partei des Käufers entstehen oder gegen sie geltend gemacht werden und die sich aus (a) einem Verstoß des Verkäufers (b) einer Handlung oder Unterlassung des Verkäufers, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten, (c) der Behauptung, dass die Herstellung, die Verwendung, der Verkauf, der Weiterverkauf, der Vertrieb oder die sonstige Verfügung über die dem Käufer im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren oder Dienstleistungen ein Patent, ein Urheberrecht, ein Geschmacksmusterrecht oder ein sonstiges geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen oder veruntreuen; (d) Fahrlässigkeit des Verkäufers im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Auftrags; (e) Ansprüche eines Unterauftragnehmers des Verkäufers oder (f) Verstoß des Verkäufers gegen geltendes Recht. Falls die Waren oder Dienstleistungen ein geistiges Eigentumsrecht verletzen oder angeblich verletzen, hat der Verkäufer auf eigene Kosten und zusätzlich zu seinen Entschädigungsverpflichtungen nach diesem Vertrag entweder dem Käufer das Recht zu verschaffen, die Waren und Dienstleistungen weiter zu nutzen, oder sie nach Wahl des Käufers entweder durch ebenso effiziente, nicht verletzende Waren oder Dienstleistungen zu ersetzen oder sie ohne Beeinträchtigung ihrer Effizienz so zu modifizieren, dass sie nicht mehr verletzend sind, oder die Waren und Dienstleistungen zu entfernen und den Kaufpreis sowie die Transport- und Installationskosten zu erstatten.

Falls ein Dritter einen Anspruch gegen eine vom Käufer freigestellte Partei geltend macht oder eine Klage gegen sie erhebt, für die der Verkäufer gemäß diesem Abschnitt 16 schadlos zu halten ist, wird die betreffende vom Käufer freigestellte Partei den Verkäufer unverzüglich über diesen Anspruch oder diese Klage informieren. Unterlässt es eine vom Käufer freigestellte Partei, den Verkäufer unverzüglich über einen Anspruch oder eine Klage zu informieren, wird der Verkäufer nicht von seiner Freistellungsverpflichtung gemäß diesem Abschnitt 16 entbunden; der Verkäufer haftet jedoch nicht für Anwalts- oder Gerichtskosten, die der vom Käufer freigestellten Partei vor einer solchen Mitteilung entstanden sind. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts 16 hat der Verkäufer die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen jegliche Ansprüche oder Klagen. Der Verkäufer wählt einen seriösen Rechtsbeistand aus, vorbehaltlich der Zustimmung der betreffenden von der Haftung freigestellten Partei des Käufers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Der Verkäufer verpflichtet sich, keine Ansprüche oder Klagen im Namen der betreffenden von der Haftung freigestellten Partei des Käufers beizulegen, es sei denn, die betreffende von der Haftung freigestellte Partei des Käufers stimmt schriftlich den Bedingungen und Konditionen zu. Wenn der Verkäufer es versäumt, einen Anspruch innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung abzuwehren, hat die betreffende von der Haftung des Käufers freigestellte Partei das Recht, aber nicht die Pflicht, und ohne Verzicht auf ihre anderen Rechte gemäß dieser Vereinbarung, die Verteidigung und den Vergleich oder die Beilegung eines solchen Anspruchs im Namen des Verkäufers und auf dessen Risiko und Kosten zu übernehmen.

18. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DES KÄUFERS GEGENÜBER DEM VERKÄUFER ODER EINER PARTEI, DIE DURCH ODER UNTER DEM VERKÄUFER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ANSPRÜCHE ERHEBT, DEN BETRAG DER TATSÄCHLICH AN DEN VERKÄUFER GEZAHLTEN GEBÜHREN WÄHREND DES ZEITRAUMS VON EINEM (1) JAHR VOR DEM TAG, AN DEM DER KLAGEGRUND, DER DIE HAFTUNG BEGRÜNDET, ENTSTANDEN IST. IN KEINEM FALL HAFTET DER KÄUFER GEGENÜBER DEM VERKÄUFER ODER EINER PARTEI, DIE DURCH ODER UNTER DEM VERKÄUFER ANSPRÜCHE ERHEBT, FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, BESONDERE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT BEISPIELCHARAKTER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUF DIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS GELIEFERTEN WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN BEZIEHEN ODER DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, EINKOMMENSVERLUSTE ODER GESCHÄFTSVERLUSTE, UNABHÄNGIG DAVON, WIE SOLCHE SCHÄDEN VERURSACHT WERDEN ODER OB DER KÄUFER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN WÄRE.

19. VERTRAULICHKEIT. "Vertrauliche Informationen" umfassen alle vom Käufer als vertraulich bezeichneten Informationen, das Bestehen und die Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Informationen oder Daten über die Produkte und/oder Dienstleistungen, allgemeine Geschäftspläne, Kunden, Kosten, Prognosen und Gewinne. Sofern dies nicht für die Erfüllung dieses Vertrages durch den Lieferanten erforderlich ist, darf der Lieferant keine vertraulichen Informationen, die er vom Käufer erhalten oder anderweitig erstellt oder entdeckt hat, verwenden oder offenlegen und muss die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt schützen, die der Lieferant für seine eigenen ähnlichen Informationen verwendet, jedoch nicht weniger als mit angemessener Sorgfalt.

20. DATENSICHERHEIT UND DATENSCHUTZ. Der Lieferant und der Käufer werden jeweils ihre Verpflichtungen gemäß der einschlägigen anwendbaren Gesetzgebung in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten von Einzelpersonen ("Datenschutzgesetzgebung") einhalten. Wenn der Lieferant personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Käufer der Datenverantwortliche ist, muss der Lieferant zusätzlich:

a) diese personenbezogenen Daten nur für die Zwecke der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten;

b) in Bezug auf eine solche Verarbeitung nur auf Anweisung des Käufers handeln;

c) schriftliche Aufzeichnungen über alle Kategorien der im Auftrag des Käufers durchgeführten Aktivitäten zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu führen;

d) keine personenbezogenen Daten an Dritte oder anderweitig außerhalb des Herkunftslandes offenzulegen oder zu übertragen, es sei denn, der Käufer hat vorher schriftlich zugestimmt. Für den Fall, dass der Lieferant vorschlägt, die personenbezogenen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu übermitteln, und der Käufer einer solchen Übermittlung zustimmt, verpflichtet sich der Lieferant, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um dem Käufer bei der Einhaltung der durch die Datenschutzgesetzgebung auferlegten Beschränkungen der Datenübermittlung zu helfen;

e) technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten und gegen den zufälligen Verlust oder die zufällige Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten zu treffen, die für den Käufer als Datenverantwortlichen angemessen sind;

f) dem Käufer zu gestatten, Audits der Datenverarbeitungsverfahren des Lieferanten durchzuführen;

g) den Käufer innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden zu benachrichtigen, wenn ihm ein tatsächlicher, vermuteter oder versuchter Verstoß gegen diesen Abschnitt 19 bekannt wird.

h) Auf angemessenes Verlangen des Käufers sind diese personenbezogenen Daten sicher zu vernichten oder zurückzugeben;

i) die personenbezogenen Daten nicht länger aufzubewahren, als es für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist, und auf angemessene Aufforderung des Käufers diese personenbezogenen Daten sicher zu vernichten oder zurückzugeben;

j) In der Vereinbarung haben die Begriffe "personenbezogene Daten", "Datensubjekt", "Datenverantwortlicher" und "verarbeiten" die Bedeutung, die diesen Begriffen in der Datenschutzgesetzgebung gegeben wird. Der Lieferant stellt den Käufer von allen Kosten, Verlusten, Schäden, Bußgeldern oder Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) frei, die dem Käufer aufgrund der Nichteinhaltung dieses Abschnitts 19 durch den Lieferanten entstehen.

Der Käufer ist berechtigt, personenbezogene Daten von und über den Lieferanten zu erheben und zu verarbeiten, um das Vertragsverhältnis zu verwalten, die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften sicherzustellen und den Käufer in die Lage zu versetzen, seine Dienstleistungen zu erbringen und sein Geschäft zu führen. Der Lieferant erkennt an und akzeptiert, dass solche personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken an alle Einheiten der Gruppe des Käufers, wo immer sie sich befinden, übertragen oder zugänglich gemacht werden können.

21. VERSICHERUNG. Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieser Bestellung auf eigene Kosten den folgenden Mindestversicherungsschutz sowie den vom Käufer von Zeit zu Zeit geforderten weiteren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und den Käufer als zusätzlichen Versicherten in dieser Versicherungspolice zu benennen:

a) eine Arbeiterunfallversicherung, die das Personal in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abdeckt, und eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1.000.000 $ pro Unfall für Personenschäden durch Unfall, 1.000.000 $ Versicherungssumme für Krankheiten und 1.000.000 $ pro Mitarbeiter für Personenschäden durch Krankheiten.

b) Gewerbliche allgemeine Haftpflichtversicherung, die auf einem Ereignisformular geschrieben ist, einschließlich Deckung für Personenschäden, Sachschäden, Produkte und abgeschlossene Operationen, Personenschäden, Werbeschäden und vertragliche Haftungen, die sich aus allen im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen ergeben, mit Mindestgrenzen von 1.000.000 $ pro Ereignis und 2.000.000 $ jährlichem Gesamtbetrag.

c) Berufshaftpflicht-/Fehler- und Unterlassungshaftpflicht-Deckung in Höhe von mindestens 1.000.000 $ je Schadensfall und Jahresgesamtbetrag. Wenn die Deckung auf Claims-Made-Basis abgeschlossen wird, muss die Deckung in Bezug auf alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung durchgeführten Arbeiten für einen Zeitraum von mindestens drei (3) Jahren nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung aufrechterhalten werden.

d) eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens $1.000.000 pro Unfall.

e) Umbrella/Excess Liability mit einer Versicherungssumme von mindestens $1.000.000 pro Ereignis und jährlichem Gesamtbetrag, als Überschuss über die allgemeine Haftpflicht, die Kfz-Haftpflicht und die Arbeitgeberhaftpflicht.

Alle Versicherungspolicen müssen von Unternehmen ausgestellt werden, die in den Staaten, in denen die Dienstleistungen erbracht werden, zugelassen sind und von A.M. Best mit "A-" oder besser bewertet werden. Alle Versicherungspolicen gelten als primär und nicht beitragsabhängig zu anderen Versicherungen. Alle Versicherungspolicen müssen eine Deckung für Verteidigungskosten und damit verbundene Aufwendungen enthalten. Der Verkäufer wird dem Käufer auf Verlangen unverzüglich aktuelle Versicherungsnachweise vorlegen, aus denen hervorgeht, dass alle hierin geforderten Versicherungen in Kraft sind und dass der Käufer als zusätzlicher Versicherter in diesen Policen genannt ist. Der Verkäufer informiert den Käufer mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen vor jeder Änderung, Kündigung oder Nichterneuerung der gemäß dieser Bestellung erforderlichen Policen, wobei der Verkäufer nicht verpflichtet ist, eine solche Mitteilung zu machen, wenn er gleichzeitig mit einer solchen Änderung, Kündigung oder Nichterneuerung einen ähnlichen oder besseren Versicherungsschutz von demselben oder einem anderen qualifizierten Versicherer erhält, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt.

22. ABTRENNBARKEIT UND VERZICHT. Der sich aus dieser Bestellung ergebende Vertrag soll in Übereinstimmung mit und nur in dem Umfang erfüllt werden, wie es die geltenden Gesetze, Verordnungen, Regeln und Vorschriften zulassen. Sollte eine der Bestimmungen dieser Bestellung oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand aus irgendeinem Grund und in irgendeinem Umfang ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bestellung und die Anwendung dieser Bestimmungen auf andere Personen oder Umstände davon unberührt, sondern werden im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchgesetzt.

23. ÜBERLEBEN. Die Bestimmungen der Abschnitte 5, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19 und 21 überdauern jede Beendigung dieser BESTELLUNG.